Krankmeldung des Kindes

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, melden Sie es bitte immer vor der ersten Stunde oder bei späterem Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:30 Uhr im Sekretariat ab.

Bei einer meldepflichtigen Krankheit (siehe Liste) schreiben Sie dies der Schule oder rufen im Sekretariat an.

Meldepflichtige Krankheiten:

  • Hand-Mund-Fuß Krankheit
  • Keuchhusten
  • Kopflausbefall
  • Masern
  • Scharlach
  • Skabies (Krätze)
  • Windpocken