Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, melden Sie es bitte immer vor der ersten Stunde oder bei späterem Unterrichtsbeginn bis spätestens 8:30 Uhr im Sekretariat ab.
Bei einer meldepflichtigen Krankheit (siehe Liste) schreiben Sie dies der Schule oder rufen im Sekretariat an.
Meldepflichtige Krankheiten: